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Was ist ein Ehevertrag
In einem Ehevertrag wird geregelt, was im Falle einer Scheidung mit dem Vermögen der beiden Parteien geschehen soll. Natürlich möchten sich viele Brautpaare darüber am Anfang ihrer Ehe noch keine Gedanken machen, doch das sollten sie. Denn leider ist es mittlerweile so, dass in Österreich jede zweite Ehe geschieden wird.
Danach stellt sich für die meisten Paare die Frage, wie es finanziell weitergehen soll. Gerade wenn einer der Partner seinen Beruf aufgegeben hat oder im Job kürzer getreten ist, ist er nach der Scheidung auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Bevor das Paar einen Ehevertrag aufsetzt sollte die Ehe mindestens ein halbes Jahr bestehen. Dies hat zwar keine gesetzlichen Gründe, das Paar sollte jedoch genügen Zeit haben, um die Ehe zu genießen, sich daran "gewöhnen" und dann gemeinsam überlegen, was im Ehevertrag stehen soll.
Wozu schließt man einen Ehevertrag ab?
Im Grunde wird ein Ehevertrag dazu genutzt, um die Ehepartner vor finanziellem Schaden im Falle einer Scheidung zu bewahren. Der Ehevertrag setzt Regelungen zur Gütertrennung, sowie Unterhalts- und Versorgungsansprüchen.
Falls man keinen Ehevertrag abschließt, greifen im Falle der Scheidung die gesetzlichen Regelungen. Diese sind auf das klassische Familienmodell ausgelegt (ein Partner arbeitet, der andere kümmert sich um Haus und Kinder). Falls das auf die Eheleute nicht zutreffen sollte, empfiehlt es sich, eigene Regelungen im Ehevertrag festzuhalten.
Und gerade, falls einer der Partner über eine Firma oder Immobilien verfügt, lohnt es sich, Regelungen dazu in einem Ehevertrag festzuhalten.
Wann wird der Ehevertrag ungültig?
Allerdings lassen viele Ehepaare ihren Vertrag im Laufe der Zeit ungültig werden. Falls zum Beispiel ein Ehepartner nach Abschluss des Vertrages seinen Job kündigt, um sich um die Familie zu kümmern, sind andere Regelungen nötig um den Ehevertrag bestehen zu lassen. Auch bei einer kinderlosen Ehe muss der Vertrag anders aufgesetzt sein als bei einer Ehe, aus der Kinder hervorgegangen sind.
Ein Ehevertrag kann auch aus vielen anderen Ursachen heraus unwirksam werden. Wichtig ist, dass der Ehevertrag notariell beglaubigt ist und immer wieder auf Änderungen überprüft wird. Da der Vertrag in der Regel zu "friedlichen" Zeiten aufgesetzt wurde, kann es sein, dass sich bis zu dem Moment, in dem der Gedanke zur Scheidung kommt, sowohl zwischenmenschliche als auch finanzielle Aspekte verändert haben. Um dann immer noch sicher sein zu können, dass man im Falle einer Scheidung finanziell nicht auf dem Trockenen sitzt, muss der Vertrag immer aktuell gehalten werden.
Was kann durch einen Ehevertrag geregelt werden?
Im Ehevertrag werden meist finanzielle Aspekte geklärt, die es im Falle einer Scheidung zu beachten gibt. Hierbei gibt es im Grunde drei Möglichkeiten zur Auswahl.
Zunächst der Güterstand: Beim Abschluss eines Ehevertrages kann das Ehepaar zwischen der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft wählen. Bei der Gütertrennung erhält jede Partei nach der Scheidung das Vermögen, über das sie vor der Hochzeit verfügte und was sie während der Ehe angesammelt hat. Hierbei wird das Vermögen der beiden Eheleute getrennt, wie bei unverheirateten Personen. Bei der Gütergemeinschaft gehört das gesamte Vermögen beiden Ehepartnern und im Ehevertrag wird festgelegt, wie das Geld im Falle der Scheidung verteilt werden soll.
Der Versorgungsausgleich: Hierbei muss ein Ehepartner für die Defizite aufkommen, die der andere Ehepartner aufgrund der Ehe erleiden musste. Gemeint sind hier geringe oder nicht vorhandene Einzahlungen in die Alters- und Identitätsvorsorge, die aus ehelichen oder familiären Umständen entstanden sind. Hierbei muss der Ehegatte, der seinen Partner an seiner Einzahlung gehindert hat, für die Hälfte des Wertunterschiedes aufkommen.
Nachehelicher Unterhalt: beim Nachehelichen Unterhalt verpflichtet sich der besserverdienende Partner, der anderen Partei regelmäßigen Unterhalt zu zahlen. Hierzu müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Partner, der Unterhalt beziehen soll muss entweder
- die gemeinsamen Kinder betreuen
- in einem Alter sein, in dem er auf Unterstützung angewiesen ist
- eine Krankheit haben, wegen der er auf Unterstützung angewiesen ist
- Erwerbslos sein
- in Ausbildung stehen
Außerdem kann vom Ex-Partner Unterhalt gezahlt werden, um unterschiedliches Einkommen auszugleichen oder aus Billigkeitsgesichtspunkten.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Verdienst während der Ehe. Dabei wird das prägende und das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt. Grundsätzlich gilt bei der Zahlung von Unterhalt die 3/7-Unterhaltsquote. Der Unterhalt kann jedoch auch in der Höhe herabgesetzt oder zeitlich befristet werden.
Im Ehevertrag kann nicht auf den Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und den Kindesunterhalt der Zukunft verzichtet werden. Außer finanziellen Aspekten kann im Ehevertrag auch die Verteilung von Gegenständen festgelegt werden, die sich das Paar gemeinsam angeschafft hat. Allerdings kann im Ehevertrag beispielsweise nicht der sofortige Auszug im Falle einer Trennung festgelegt werden.
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